Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören die unabdingbaren gesetzlichen Aufgaben lt. WEG § 27 Abs. 1 und 2. Durch die Grundleistungen wird der Eigentümergemeinschaft eine sach- und fachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange zugesichert. Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten.
1.1. Wirtschaftsplan
1.1.1 Erstellung eines Wirtschaftsplanes zur Gewährleistung der Bewirtschaftung
lt. § 28 WEG.
1.2. Jahresabrechnung
1.2.1 Die Abrechnung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum
erfolgt einmal jährlich als Gesamt- und Einzelabrechnung für die Eigentümergemeinschaft.
1.2.1 Belegprüfungen werden vor oder nach der Eigentümerversammlung vom Beirat
durchgeführt. Hierbei werden sämtliche Unterlagen und Belege geprüft. Jeder
Eigentümer kann – nach vorheriger Terminabsprache – während der Bürozeiten in die
Belege Einsicht nehmen.
1.3. Eigentümerversammlung und Erstellung eines Protokolls
1.3.1 Vorbereitung, Einladung und Durchführung einer jährlichen Eigentümerversammlung zu einem zumutbaren Zeitpunkt.
1.3.2 Zustellung der Einladung an die letzte schriftlich gemeldete Anschrift ohne besonderen
Nachweis spätestens 21 Tage vor Termin der Versammlung.
1.3.3 Leitung der Eigentümerversammlung und ordnungsgemäße Protokollierung der Beschlüsse.
1.3.4 Versand einer Kopie des Protokolls an alle Eigentümer.
1.4 Verträge für die Gemeinschaft
1.4.1 Abschließen und Kündigen aller erforderlichen Verträge ( z.B. Hausmeister,
Hausreinigung etc. ) im Namen der Eigentümergemeinschaft.
1.4.2 Überwachung der Einhaltung aller Vertragsbedingungen.
1.5 Verwaltung aller Gelder der Eigentümergemeinschaft
1.5.1 Einrichtung und Verwaltung eines Girokontos auf den Namen der Eigentümergemeinschaft.
1.5.2 Anlage der Instandhaltungsrücklagen auf einem Spar- oder Festgeldkonto lt. Versammlungsbeschluss.
1.5.3 Kaufmännisch ordnungsgemäße Buchführung aller Einnahmen und Ausgaben
1.5.4 Überwachung der pünktlichen und korrekten Hausgeldzahlungen
1.5.5 Mahnung bei Hausgeldrückständen
1.5.6 Begleichung der anfallenden Rechnungen nach Überprüfung
1.6 Objektkontrollen
1.6.1 Durchführung von ½ jährlichen Objektbegehungen möglichst in Absprache / Beisein des Beirates
1.6.2 Erstellung eines Begehungsprotokolls
1.6.3 Weiterleitung des Protokolls an den Beirat
1.6.4 Nach Rücksprachen mit dem Beirat hinzuziehen von Fachleuten, soweit erforderlich,
auf Kosten der Gemeinschaft
1.6.5 Klärung der Zuständigkeit bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum
1.7 Schadensbearbeitung
1.7.1 Kostenvoranschläge einholen und dem Beirat vorlegen
1.7.2 Kleinreparaturen bis zu einer Höhe von 500,- €uro je Gewerk im Namen der Eigentümergemeinschaft schriftlich vergeben, möglichst nach Absprache / Information mit dem Beirat.
Über 500,- € ist die Zustimmung der WEG bzw. des Beirat erforderlich.
1.7.3 Versicherungsschäden der zuständigen Gebäude- bzw. Haftpflichtversicherung melden
und die Begleichung überwachen
1.7.4 Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen veranlassen ( z.B. Rohrbruch )
1.7.5 Abnahme von Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung vor Rechnungsbegleichung
1.7.6 Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen und Ausführung von Reparaturen mit
eventuell notwendiger Anmahnung
1.8 Allgemeine Verwaltungsaufgaben
1.8.1 Schrift- und Telefonverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern
und Dritten für gemeinschaftliche Belange
1.8.2 Für Sicherheitseinrichtungen ( z.B. Heizung, Aufzug ) Prüfung und Wartung veranlassen
1.8.3 Bei Schließanlagen die Ausgabe der Schlüssel veranlassen und überwachen
1.8.4 Einhaltung der Haus- und Gemeinschaftsordnung überprüfen und schriftliche gemeldete
Verstöße abmahnen.
und vieles mehr …..